7. Exkursion der AG Geschichte
Funke Medien Gruppe berichtet über DBG-Trampolinturner
Ein Spezial-LKW bringt die Zukunft ans DBG
Besuch im Neanderthal-Museum
Q2 Pädagogik in der Eifel
So wählte das DBG
Trainingswoche der EF
Tag des sozialen Engagements
Auszeichnungen in Mathematik und Sport
Gedenken in der Hauskapelle
Markus Könen und P.Attilio Stra
Sicherheitsüberprüfung im Netz
Überblick 1. Runde
Nachrichten aus dem DBG
Jugend musiziert
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Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Mitglieder der Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und sein Stellvertreter.
Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe einschließlich der Eltern der volljährigen Schüler; mit beratender Stimme der Jahrgangsstufenleiter und der Jahrgangsstufensprecher, sein Stellvertreter und die weiteren Schülervertreter.
Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.
Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse/Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät diesbezüglich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere über:
Die Pflegschaft entscheidet über folgende Angelegenheiten:
Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.
Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse/Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.