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Den Tätern auf der Spur

Exkursion ins Schülerlabor
 

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Über Kohle und Kumpel

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Ehemaligenverein fördert neuen Selbstlernbereich

7000,-€ Spende
 

Die Schöpfung bewahren

Projektbericht der 9d
 

Neue Mikroskope

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Nachrichten aus dem DBG
 

Mit Mut und Musik ins neue Amt

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Schulstart am DBG

Sextanertag der Klassen 5 und Baasemfahrt der EF
 

Aus Alt mach Neu

Lehrerzimmer erstrahlt in frischem Glanz
 

Ich bin wieder hier

Ehemaligenfest 2024 begeisterte alle Generationen
 

Spracherfolge am DBG

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Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Mitglieder der Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und sein Stellvertreter.

Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe einschließlich der Eltern der volljährigen Schüler; mit beratender Stimme der Jahrgangsstufenleiter und der Jahrgangsstufensprecher, sein Stellvertreter und die weiteren Schülervertreter.

Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse/Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät diesbezüglich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere über: 

  1. Art und Umfang der Hausaufgaben
  2. Durchführung der Leistungsüberprüfungen
  3. Einrichtung freiwilliger AGs
  4. Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  5. Veranstaltungen der Schulseelsorge
  6. Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Die Pflegschaft entscheidet über folgende Angelegenheiten: 

  1. Zustimmung zu Entscheidungen der Klassenkonferenz/Jahrgangsstufenkonferenz über die Erziehungsarbeit   
  2. Vorschläge der Klasse/Jahrgangsstufe zu Klassen-/Jahrgangsfahrten
  3. Zustimmung zum Schüleraustausch ganzer Klassen/Jahrgangsstufen
  4. Beschaffung von Lernmitteln außerhalb der Lernmittelfreiheit
  5. Erhebung eines Einspruchs bei der Schulkonferenz wegen Einführung/Abschaffung von Lernmitteln

Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.

Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse/Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.