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Neuigkeiten

Ehemaligenverein fördert neuen Selbstlernbereich

7000,-€ Spende
 

Die Schöpfung bewahren

Projektbericht der 9d
 

Neue Mikroskope

Förderverein unterstützt die Biologie-Abteilung
 

DBG on tour

Jahrgangsstufe 8 in Benedikbeuern
 

Die Oktober-Ausgabe des Schulfensters ist online

Nachrichten aus dem DBG
 

Mit Mut und Musik ins neue Amt

P. Hatto von Hatzfeld im Portrait
 

Schulstart am DBG

Sextanertag der Klassen 5 und Baasemfahrt der EF
 

Aus Alt mach Neu

Lehrerzimmer erstrahlt in frischem Glanz
 

Ich bin wieder hier

Ehemaligenfest 2024 begeisterte alle Generationen
 

Spracherfolge am DBG

Auszeichnungen und Preise in Englisch und Latein
 

Das Don-Bosco-Gymnasium ist bunt

Projekttage
 

Verbschiedungen

Auf zu neuen Ufern

DBG ist Schulsieger beim STADTRADELN

Siegerehrung im Essener Rathaus
 

Stabwechsel am St. Johannesstift

Jan Beewen wird neuer Einrichtungsleiter
 

Bildergalerie Kulturtag

Das DBG ist bunt
 

Ältere Nachrichten...

 

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Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Mitglieder der Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und sein Stellvertreter.

Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe einschließlich der Eltern der volljährigen Schüler; mit beratender Stimme der Jahrgangsstufenleiter und der Jahrgangsstufensprecher, sein Stellvertreter und die weiteren Schülervertreter.

Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse/Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät diesbezüglich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere über: 

  1. Art und Umfang der Hausaufgaben
  2. Durchführung der Leistungsüberprüfungen
  3. Einrichtung freiwilliger AGs
  4. Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  5. Veranstaltungen der Schulseelsorge
  6. Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Die Pflegschaft entscheidet über folgende Angelegenheiten: 

  1. Zustimmung zu Entscheidungen der Klassenkonferenz/Jahrgangsstufenkonferenz über die Erziehungsarbeit   
  2. Vorschläge der Klasse/Jahrgangsstufe zu Klassen-/Jahrgangsfahrten
  3. Zustimmung zum Schüleraustausch ganzer Klassen/Jahrgangsstufen
  4. Beschaffung von Lernmitteln außerhalb der Lernmittelfreiheit
  5. Erhebung eines Einspruchs bei der Schulkonferenz wegen Einführung/Abschaffung von Lernmitteln

Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.

Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse/Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.