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Neuigkeiten

Schulfußball

Überblick 1. Runde
 

Die Dezember-Ausgabe des Schulfensters ist online

Nachrichten aus dem DBG
 

Tim Cebotaru begeistert beim Bundeswettbwerb

Jugend musiziert
 

DBG erneut Basketball-Stadtmeister

Kooperation Schule und Verein zahlt sich aus
 

AG Geschichte auf Zeche Zollverein

Grubenlicht und Wetterzeug
 

Stadtentwicklung

Exkursion nach Düsseldorf

 

Wissen macht schlau!

Junge Chemiker überlisten Laborleiter
 

Tischtennis Mädchen verpassen knapp das Finale

Spannung und Drama an der Platte
 

Ehemaligenturnier 2024 ein voller Erfolg

Neun Teams spielten um den Wanderpokal
 

Neue Regentonne spart Wasser

Stadtprojekt zur Nachhaltigkeit
 

Fußballer schalten Favoriten aus

A-Jugend-Auftakt bei den Stadtmeisteschaften
 

Den Tätern auf der Spur

Exkursion ins Schülerlabor
 

Stadtmeisterschaft Tischtennis

Zwei Titel für das DBG
 

Über Kohle und Kumpel

Exkursion der AG Geschichte zur Zeche Zollverein
 

Ehemaligenverein fördert neuen Selbstlernbereich

7000,-€ Spende
 

Ältere Nachrichten...

 

You are here: FächerSPORTEntschuldigungspraxis

Entschuldigungspraxis und Befreiung vom Sportunterricht

Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) schriftlich informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf das Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen.

Eine längerfristige oder dauernde Freistellung sollte nach Möglichkeit auf bestimmte Übungen oder Belastungsformen begrenzt werden. Die SchülerInnen nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit zulässt. Für SchülerInnen, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht bezieht sich auch auf sogenannte „Randstunden“. Der Schwimmunterricht ist davon nicht ausgenommen.

 

Dauer der Freistellung

           Genehmigungsinstanz

Ärztliches Attest

bis zu 1 Woche

Sportlehrer/in

---

mehr als 1 Woche bis zu 2 Monate

Sportlehrer/in

erforderlich

mehr als 2 Monate

Sportlehrer/in

Schulleiter/in

erforderlich

generelle Freistellung

Schulleiter/in

erforderlich