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Sonderregelungen zur Vergabe des Latinums
Sollte ein Schüler aufgrund
- einer nicht ausreichenden Leistung am Ende der Jahrgangsstufe EF
- einer Vorversetzung oder
- einer Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes
das Latinum nicht auf dem oben beschriebenen Weg erhalten haben, kann es trotzdem noch erworben werden, nämlich:
- über die Teilnahme am Lateinunterricht im Abschlusskurs der Einführungsphase (EF.2) oder in der Qualifikationsphase. Auch unter diesen Voraussetzungen gilt das Latinum als bestanden, wenn die Zeugnisnote des Abschlusshalbjahres mindestens ausreichend ist.
- über eine Prüfung gemäß den Anforderungen für eine „Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis“ (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3).Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.
(Angaben: Schulministerium NRW)