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Neuigkeiten

DBG ist Schulsieger beim STADTRADELN

Siegerehrung im Essener Rathaus
 

Stabwechsel am St. Johannesstift

Jan Beewen wird neuer Einrichtungsleiter
 

Bildergalerie Kulturtag

Das DBG ist bunt
 

Turnhalleneinweihung

Renovierung abgeschlossen

 

Exkursionen der Jahrgangsstufen 7 und 8

Besuch der Alten Synagoge und des Weltkulturerbes Zeche Zollverein
 

Schachtalent am DBG

Deutscher Vizemeister

 

Die Juni-Ausgabe des Schulfensters ist online

Nachrichten aus dem DBG
 

Sehnsucht - wovon wir träumen

Theaterstück des DaGe-Kurs Jgst. 9
 

Europawahl 2024

Ergebnisse der Juniorwahl am DBG
 

Schulradeln

DBG auf Anhieb Stadtsieger

 

XXXII. Salesianische Sportspiele

Riesenerfolg in Genua

 

Beachweek

Sport in der City
 

AG Geschichte on Tour

9. Exkursion führte zur Halde Rungenberg
 

Schenk mir eine Schulstunde

Thomas Kutschaty und die Handynummer des Bundeskanzlers
 

Wettbewerb Schüler.ING

DBG dreimal im Finale

 

Ältere Nachrichten...

 



Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Mitglieder der Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und sein Stellvertreter.

Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe einschließlich der Eltern der volljährigen Schüler; mit beratender Stimme der Jahrgangsstufenleiter und der Jahrgangsstufensprecher, sein Stellvertreter und die weiteren Schülervertreter.

Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse/Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät diesbezüglich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere über: 

  1. Art und Umfang der Hausaufgaben
  2. Durchführung der Leistungsüberprüfungen
  3. Einrichtung freiwilliger AGs
  4. Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  5. Veranstaltungen der Schulseelsorge
  6. Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Die Pflegschaft entscheidet über folgende Angelegenheiten: 

  1. Zustimmung zu Entscheidungen der Klassenkonferenz/Jahrgangsstufenkonferenz über die Erziehungsarbeit   
  2. Vorschläge der Klasse/Jahrgangsstufe zu Klassen-/Jahrgangsfahrten
  3. Zustimmung zum Schüleraustausch ganzer Klassen/Jahrgangsstufen
  4. Beschaffung von Lernmitteln außerhalb der Lernmittelfreiheit
  5. Erhebung eines Einspruchs bei der Schulkonferenz wegen Einführung/Abschaffung von Lernmitteln

Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.

Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse/Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.