Siegerehrung im Essener Rathaus
Jan Beewen wird neuer Einrichtungsleiter
Das DBG ist bunt
Renovierung abgeschlossen
Exkursionen der Jahrgangsstufen 7 und 8
Besuch der Alten Synagoge und des Weltkulturerbes Zeche Zollverein
Deutscher Vizemeister
Die Juni-Ausgabe des Schulfensters ist online
Nachrichten aus dem DBG
Theaterstück des DaGe-Kurs Jgst. 9
Ergebnisse der Juniorwahl am DBG
DBG auf Anhieb Stadtsieger
XXXII. Salesianische Sportspiele
Riesenerfolg in Genua
Beachweek
Sport in der City
9. Exkursion führte zur Halde Rungenberg
Thomas Kutschaty und die Handynummer des Bundeskanzlers
DBG dreimal im Finale
Klassen-, Jahrgangsstufenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Mitglieder der Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und sein Stellvertreter.
Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe einschließlich der Eltern der volljährigen Schüler; mit beratender Stimme der Jahrgangsstufenleiter und der Jahrgangsstufensprecher, sein Stellvertreter und die weiteren Schülervertreter.
Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.
Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse/Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät diesbezüglich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere über:
Die Pflegschaft entscheidet über folgende Angelegenheiten:
Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.
Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse/Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.